Beratung

  • Informationen zum Beruf des Steuerberaters


    Jeder, der in diesem Beruf tätig werden will, muss zwingend von der zuständigen Steuerberaterkammer als Steuerberater bestellt sein. Dies ist nur möglich, wenn die Steuerberaterprüfung erfolgreich abgeschlossen und demnach bestanden worden ist. Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen die Bewerber ohne abgelegte Prüfung bestellt werden können. Zu diesen Ausnahmen gehören Professoren. Diese müssen aber das Thema der verwalteten Steuern der Bundes- oder auch Landesfinanzbehörden mindestens zehn Jahre an ihre Studenten vermittelt haben.
    [mehr lesen]