Informationen zum Beruf des Steuerberaters

posted am: 7 Juni 2021

Jeder, der in diesem Beruf tätig werden will, muss zwingend von der zuständigen Steuerberaterkammer als Steuerberater bestellt sein. Dies ist nur möglich, wenn die Steuerberaterprüfung erfolgreich abgeschlossen und demnach bestanden worden ist. Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen die Bewerber ohne abgelegte Prüfung bestellt werden können. Zu diesen Ausnahmen gehören Professoren. Diese müssen aber das Thema der verwalteten Steuern der Bundes- oder auch Landesfinanzbehörden mindestens zehn Jahre an ihre Studenten vermittelt haben. Weiterhin können auch Finanzrichter ohne Prüfung zum Steuerberater bestellt werden. Aber auch hier ist es notwendig, dass sie bei den verwalteten Steuern der Bundes- oder Landesfinanzbehörden zehn Jahre oder länger angestellt gewesen waren.

Die Steuerberaterprüfung dient aber nur zur Prüfung der fachlichen Eignung. Es muss auch eine gewisse persönliche Eignung vorhanden sein. Auch dies wird von der zuständigen Steuerberaterkammer geprüft. Jemand ist nicht geeignet zum Ausführen dieser Tätigkeit, wenn keine geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse vorhanden sind. Auch eine strafrechtliche Verurteilung bedeutet, dass eine Eignung nicht vorhanden sein wird. Gesundheitliche Gründe können auch dazu führen, dass eine Bestellung nicht erteilt wird, weil die erforderliche Eignung nicht passt. Weiterhin darf niemand ohne eine Berufsunfähigkeitsversicherung in diesem Beruf tätig sein.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird von der Steuerberaterkammer eine Berufsurkunde an den Antragsteller ausgehändigt. Vorher mussten die zukünftigen Steuerberater noch versichern, dass eine gewissenhafte Erfüllung der Pflichten erfolgen wird. Erst wenn alles bestanden und die Bewerber auch alles erhalten haben, dürfen sie diese Berufsbezeichnung tragen. Eine Zulässigkeit der Bestellung ist dann aber auch nur vorhanden, wenn eine Ausübung der steuerrechtlichen Tätigkeit selbstständig durchgeführt wird. Anwälte und Wirtschaftsprüfer können auch bei Steuerthemen Hilfe anbieten, ohne die Steuerprüfung abgelegt haben zu müssen.

Steuerberaterprüfung
Jeder, der die Steuerberaterprüfung ablegen möchte, muss zu diesem Thema ein fundiertes steuerrechtliches Wissen besitzen. Dieses kann durch private Fachkurse erlangt werden. Daneben gibt es auch Klausurenkurse, durch die das Schreiben der Klausuren geübt und die Klausurentechnik auf Prüfungsniveau erlernt werden kann. So können die Prüflinge sich auf die fachlich anspruchsvolle Prüfung vorbereiten, damit alle Aufgaben in der entsprechenden Zeit bearbeitet werden können. Es gibt eine Vollzeitvorbereitung, die mit ganztägigen Kursen innerhalb von drei Monaten durch ein Präsenzstudium absolviert werden kann. Es besteht aber auch die Möglichkeit die Inhalte an Samstags- oder Abendkursen zu erlernen. Hier kann auch eine Art Crash Kurs vor der Prüfung noch absolviert werden. Dies dient dem Auffrischen aller wichtigen und notwendigen Inhalte. Die Dauer der Samstagskurse ist im Normalfall ein Jahr. Kosten für die Vorbereitung auf die Prüfung inklusive aller Kurse und Prüfungsgebühren belaufen sich auf einen vierstelligen Betrag. Berufseinsteiger sind im Durchschnitt 31,5 Jahre alt.

Weitere Informationen finden Sie bei der Roner Treuhand GmbH & Co KG.

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