2019

  • Erstellung von monatlichen Rückstellungen


    Begriffsbestimmung Rückstellungen sind Passivposten der Bilanz zur Berücksichtigung der am Bilanzstichtag schon erkennbaren, nach Höhe und/oder Fälligkeit aber noch ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste. Dazu gehören vor allem Pensionsrückstellungen für Altersversorgungszusagen an Betriebsangehörige, Steuerrückstellungen für bereits entstandene, aber noch nicht fällige Steuern sowie sonstige Rückstellungen, beispielsweise für Prozessrisiken bei schwebenden Verfahren. Rückstellungszuführung Die Erstellung von monatlichen Rückstellungen erfolgt zu Lasten derjenigen Aufwandsart, die bei Inanspruchnahme und Abrechnung bereits im laufenden Geschäftsjahr berührt worden wäre.
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