Erstellung von monatlichen Rückstellungen

posted am: 4 September 2019

Begriffsbestimmung Rückstellungen sind Passivposten der Bilanz zur Berücksichtigung der am Bilanzstichtag schon erkennbaren, nach Höhe und/oder Fälligkeit aber noch ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste.

Dazu gehören vor allem Pensionsrückstellungen für Altersversorgungszusagen an Betriebsangehörige, Steuerrückstellungen für bereits entstandene, aber noch nicht fällige Steuern sowie sonstige Rückstellungen, beispielsweise für Prozessrisiken bei schwebenden Verfahren. Rückstellungszuführung

Die Erstellung von monatlichen Rückstellungen erfolgt zu Lasten derjenigen Aufwandsart, die bei Inanspruchnahme und Abrechnung bereits im laufenden Geschäftsjahr berührt worden wäre. Bei noch nicht erkennbarer Aufwandszuordnung wird auf das Konto "Sonstige Aufwendungen" gebucht. Als passivisches Bestandskonto ist das Konto Rückstellungen über das Schlussbilanzkonto abzuschließen.

Bei der Erstellung von monatlichen Rückstellungen werden folgende Rückstellungsarten unterschieden: Rückstellungen für Restrukturierungen, Selbstversicherungen, Garantien, Prozesse und Steuern. RestrukturierungsrückstellungUnter einer Restrukturierung kann man ein Bündel von Maßnahmen verstehen, die der Wiederherstellung einer nachhaltigen Bestandskraft und Ertragskraft mittels der Einschränkung oder Beendigung einer Geschäftstätigkeit dienen. Es handelt sich um einen Vorgang, bei welchem eine Unternehmung in einem noch gesunden Zustand aus eigener Kraft eine grundlegende Anpassung ihrer Aktivitäten und Strukturen vornimmt, um für die zukünftigen wirtschaftlichen Anforderungen besser gewappnet zu sein. SelbstversicherungsrückstellungJede unternehmerische Tätigkeit verursacht Risiken. Es gibt viele unvorhersehbare Ereignisse, welche das Vermögen leicht oder nachhaltig schädigen können, wie beispielsweise Feuer, Unfall, Diebstahl, Katastrophen, Witterungseinflüsse oder menschliches Versagen.

Garantierückstellung

Eine Garantie ist ein verbindliches Versprechen eines Verkäufers, dass seine Leistung alle zugesicherten Eigenschaften erfüllt; wenn nicht, werden Zahlungen, Entschädigungen oder zusätzliche Leistungen fällig. Eine Garantieverpflichtung liegt in der Regel spätestens dann vor, wenn ein berechtigter Anspruch angemeldet worden ist. Kann aufgrund von Erfahrungen bereits vorher zuverlässig berechnet werden, dass es bei einem gewissen Prozentsatz der verkauften Produkte oder Leistungen zu einer Gewährleistung kommen wird, ist die Garantieverpflichtung bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs zurückzustellen. Prozessrückstellung Prozessrisiken können von existenzieller Bedeutung für eine Unternehmung sein. Für den Bilanzadressaten sind Informationen über wesentliche Prozessrisiken immer von großer Bedeutung. Selbst wenn es bei einem Prozess nur um eine kleinere Summe geht, kann ein ungünstiger Prozessausgang schwerwiegende Folgen haben (Folgeprozesse, Imageschaden oder Verlust der Kreditwürdigkeit). Nicht selten stehen auch wichtige immaterielle Werte wie Handelsmarken, Produktionsverfahren oder Standorte auf dem Spiel.

Steuerrückstellung

Der tatsächlich verursachte Steueraufwand der Rechnungsperiode kann nur geschätzt werden, da der steuerbare Gewinn in der Regel erst in der Folgeperiode von der Behörde festgesetzt wird. Da die Steuerveranlagung ein recht kompliziertes Verfahren sein kann, ist es korrekt, den geschätzten Steueraufwand vorerst als Rückstellung zu verbuchen.

Rückstellungsauflösung

Die Auflösung von Rückstellungen erfolgt über ein Finanzkonto. Bei Identität zwischen Rückstellungsbildung und tatsächlicher Inanspruchnahme ist der Rückstellungsbetrag erfolgswirksam durch Gutschrift auf dem Finanzkonto auszubuchen. Bei Divergenz entsteht ein sonstiger betrieblicher Aufwand im Falle der Unterdeckung (Fehlbetrag), ein sonstiger betrieblicher Ertrag im Falle der Überdeckung der effektiven Zahlung durch die Rückstellung.

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