Business

  • Warum sollte man ein Büro mieten?


    In vielen Berufen hat man die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Dies ist besonders dann der Fall, wenn es sich um einen Bürojob handelt. Doch auch wenn man die Möglichkeit hat, kann es unter einigen Umständen schwierig sein, zu Hause zu arbeiten. Es kann nämlich sein, dass man zu Hause zu wenig Platz hat. Oftmals ist es so, dass man einen kompletten Raum braucht, um wirklich produktiv zu sein.
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  • Bürofläche provisionsfrei mieten, stundenweise oder langfristig


    Schaut man sich einmal im Internet genauer um, so wird man schnell feststellen, dass es in fast jeder größeren Stadt eine Bürofläche provisionsfrei zu mieten gibt. Eine flexible Mietzeit wird zudem oftmals angeboten, was besonders interessant für die Personen ist, die eine Bürofläche lediglich stunden- oder monatsweise anmieten möchten. Es ist alles möglich, von Einzelbüros bis hin zu ganzen Büroetagen. Zudem gibt es einige Anbieter, die sich auf komplett ausgestattete Büroflächen spezialisiert haben, manchmal sogar mit einem Sekretariatsservice, der inbegriffen ist.
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  • Büros zum Mieten finden


    Gerade als Einzelunternehmer möchte man nicht dauerhaft vom heimischen Sofa oder vom Küchentisch aus arbeiten. Ein kleines Büro ist hier eine willkommene Abwechslung. Wie findet man aber Büros zum Mieten und welche Vorteile ergeben sich aus finanzieller Sicht? Vorteil bei den Betriebsausgaben Als selbständiger Unternehmer können sämtliche Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Fahrtkosten, Kosten für Internet und Telefon und vor allem auch die Kosten für ein eigenes Büro.
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  • Erstellung von monatlichen Rückstellungen


    Begriffsbestimmung Rückstellungen sind Passivposten der Bilanz zur Berücksichtigung der am Bilanzstichtag schon erkennbaren, nach Höhe und/oder Fälligkeit aber noch ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste. Dazu gehören vor allem Pensionsrückstellungen für Altersversorgungszusagen an Betriebsangehörige, Steuerrückstellungen für bereits entstandene, aber noch nicht fällige Steuern sowie sonstige Rückstellungen, beispielsweise für Prozessrisiken bei schwebenden Verfahren. Rückstellungszuführung Die Erstellung von monatlichen Rückstellungen erfolgt zu Lasten derjenigen Aufwandsart, die bei Inanspruchnahme und Abrechnung bereits im laufenden Geschäftsjahr berührt worden wäre.
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